Mitwirkungspflicht beim ERP-Projekt: Pflicht oder nur Obliegenheit?
Mitwirkung bei der ERP-Einführung ist meist nur eine Obliegenheit, keine Pflicht. Was das für Entschädigung, Kündigung und den Anbieterwechsel bedeutet.
Mitwirkung bei der ERP-Einführung ist meist nur eine Obliegenheit, keine Pflicht. Was das für Entschädigung, Kündigung und den Anbieterwechsel bedeutet.