ERP-Pilotprojekt abbrechen: Rechte und Pflichten vor der Vollimplementierung
Wer ein ERP-Pilotprojekt vor der Vollimplementierung abbricht, zahlt laut § 648 BGB meist nur die erbrachte Leistung plus 5 % der Restvergütung.
Wer ein ERP-Pilotprojekt vor der Vollimplementierung abbricht, zahlt laut § 648 BGB meist nur die erbrachte Leistung plus 5 % der Restvergütung.