Glossar
Mandantenfähigkeit
Kurze Definition, Einordnung, verwandte Begriffe: Diese Seite ist der Einstieg zu Mandantenfähigkeit.
Definition
Mandantenfähigkeit bedeutet, dass ein ERP-System mehrere rechtlich getrennte Unternehmen (Mandanten) in einer Installation getrennt voneinander verwalten kann. Das ist etwa für Unternehmensgruppen oder Steuerberater relevant, die mehrere Firmen betreuen.
Was dahinter steckt
Der Begriff wird in Angeboten, Verträgen und Fachtexten meist ohne Erklärung verwendet. Die Definition oben ist der gemeinsame Nenner; Abweichungen ergeben sich aus Branche, Norm oder Rechtsgrundlage.
Verwandte Begriffe
- Artikelstamm
- Warenwirtschaft
- Customizing
- Cloud-ERP
- Multi-Tenant
- Warenausgang
- Individualsoftware
- Seriennummernverfahren
- ERP
Fragen und Antworten
Ist die Definition von Mandantenfähigkeit verbindlich?
Es ist eine redaktionelle Erklärung. Verbindlich sind Gesetz, Norm oder Vertrag im Einzelfall.
Wie aktuell ist diese Erklärung zu Mandantenfähigkeit?
Sie trägt ein Stand-Datum und wird bei Änderungen der Rechtslage oder Praxis überarbeitet.
Warum ist Mandantenfähigkeit wichtig?
Weil der Begriff in Entscheidungen, Angeboten und Fachgesprächen vorausgesetzt wird. Wer ihn einordnen kann, bewertet Aussagen und Vergleiche sicherer.
Nächster Schritt
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